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Weniger Bürokratie für im Ausland Krankenversicherte

KZBV und GKV-Spitzenverband haben die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Dabei wurde auch der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU berücksichtigt.

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