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Gebäudeversicherung: Kein Anspruch auf einen den Zeitwertschaden übersteigenden Neuwertanteil

Kein Anspruch auf einen den Zeitwertschaden übersteigenden Neuwertanteil

Die Neuwertversicherung soll grundsätzlich keine Aufwendungen abdecken, die entstehen, wenn es bei der Wiedererrichtung zu wesentlichen Verbesserungen des Gebäudes kommt. Deswegen urteilte das Oberlandesgericht Schleswig, dass der Versicherungsnehmer gegen die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden an Nebengebäuden keinen Anspruch auf Zahlung des den Zeitwert übersteigenden Neuwertanteils hat.