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Aufklärungspflicht über Sanierungs-Pläne

Immobilienverkäufer müssen Kaufinteressenten ausdrücklich und ungefragt darauf hinweisen, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Der BGH entschied, dass ein bloßes zur Verfügung stellen von umfangreichen Unterlagen, aus denen ein solcher Sachverhalt ersichtlich ist, nicht ausreicht.

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Eigentümer einer Ferienwohnung können unter Umständen negative Einkünfte aus der Vermietung auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie voraussichtlich auf Dauer keinen Überschuss aus der Wohnung erzielen werden.