28.04.2022 Infothek 4 Wände Urteile Steht Mietern bei Realteilung des Grundstücks ein Vorkaufsrecht zu? Durch Schutzbestimmungen in den Paragraphen 577 BGB und 577a BGB ist der Mieter bei einer Umwandlung von vermietetem Wohnraum abgesichert und kann sich bei einer geplanten realen Teilung des Gesamtgrundstücks auf sein Vorkaufsrecht berufen.