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Auswirkungen der Grundsteuerreform

Bereits dieses Jahr sollten Grundstückseigentümer aktiv werden. Denn der 1. Januar 2022 gilt als Stichtag für die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts. Dieser wird zukünftig den Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer ersetzen.