Der Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers zurück und entscheidet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem sogenannten „Wirecard-Bilanzskandal“ nicht haftet.
Wenn ein Versicherer das Risikomanagement auf Dienstleister überträgt, muss er deren Tätigkeit prüfen lassen. Für diese Audits, insbesondere im Segment der Transportversicherung, bieten ‚Die Auditoren‘ ab sofort eine neue, qualifizierte Alternative.
Die diversen Novellierungen und Anpassungen des GWG zum 1. August 2021 werfen in der Anwendung viele Fragen auf – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. VOTUM und AfW stellen deshalb praxisorientierte Arbeitshilfen zur Verfügung.
BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler sieht keine Systemkrise auf die deutschen Banken zukommen. Gleichzeitig mahnt er verstärkt hinter die Fassaden zu schauen. Die klassischen Kennziffern wie die Eigenkapitalquote und Liquiditätskennziffern allein reichen nicht aus, um alle Risiken zu erkennen.
Das Bundesministerium der Finanzen plant organisatorische Veränderungen sowie eine personellen Neustart an der Spitze der BaFin: Hufeld und Roegele geben ihre Ämter auf.
Der Wirecard-Skandal hat in diesem Jahr für Aufruhr gesorgt. Während der ehemalige Chef Markus Braun vor dem Untersuchungsausschuss jegliche Aussage verweigerte, hat der Rechtsanwalt Wilhelm Segelken das Risikomanagement genauer betrachtet.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW bedauert den immensen Reputationsschaden, der durch den Wirecard-Skandal entstanden ist und mahnt erneut an, dass die Pläne für eine Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin nicht vermittelbar ist.