Der Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers zurück und entscheidet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem sogenannten „Wirecard-Bilanzskandal“ nicht haftet.
Der Wirecard-Skandal hat in diesem Jahr für Aufruhr gesorgt. Während der ehemalige Chef Markus Braun vor dem Untersuchungsausschuss jegliche Aussage verweigerte, hat der Rechtsanwalt Wilhelm Segelken das Risikomanagement genauer betrachtet.
Wegen jahrelangem Amtsmissbrauch im Fall Wirecard hat die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft einen Antrag auf Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gestellt.