Der Lebensversicherer bietet ab sofort drei beliebte Aktionsbausteine dauerhaft an. So erhöht sich unter anderem die vorgezogene Todesfallleistung auf 100 Prozent bei schwerer Krankheit. In rund 30 Prozent der Modelfälle über alle Tarife ergeben sich preisliche Verbesserungen.
In seinem aktuellen Urteil weicht der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, dass ein Kaskadenverweis klar und verständlich sei und ändert seine Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.