25.05.2020 Urteile Unfallopfer darf nach Gutachten sofort Reparatur beauftragen Nach erfolgtem Gutachten darf das Unfallopfer sofort die Reparatur für sein Fahrzeug beauftragen. Die Versicherung muss dann sämtliche Kosten übernehmen, urteilte das Amtsgericht Forchheim.