12.02.2020 Urteile In Werbespots müssen Anlagevermittler deutlich vor Totalverlustrisiko warnen Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Anlagevermittler den Warnhinweis vor einem möglichen Totalverlust über die gesamte Länge des Werbespots in ausreichender Schriftgröße einblenden müssen.