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Urteil: Poolmakler sind nicht rentenversicherungspflichtig

Die Deutsche Rentenversicherung hatte per Bescheid eine Rentenversicherungspflicht eines Maklers festgestellt, da dieser auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sei. Das Sozialgericht Lüneburg überzeugte diese Argumentation der DRV nicht.