Aktuell häufen sich die Abmahnungen an Webseitenbetreiber im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Ob eine Abmahnung samt Gebührenforderung rechtmäßig sein könnte, erläutert die Kanzlei Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte.
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein voreingestelltes Häkchen, durch das die Nutzung auch nicht notwendiger Cookies erlaubt wird, den Nutzer unangemessen benachteilige.