Nicht nur bei den „großen“ Wahlen, wie aktuell der US-Wahl, muss auf Richtigkeit geachtet werden. Auch bei Betriebsratswahlen ist dies notwendig, wie Fachanwalt Dr. Jan Freitag von der Kanzlei Michaelis anhand eines Urteils erläutert.
Gelingt es auf einer Betriebsversammlung nicht, einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu bestimmen, kann dies das Gericht tun – auch, wenn die Wahl vertagt wurde.