Am 29.05.2024 hat das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet. Diese wird nicht die letzte Reform sein, sondern ein Schritt von vielen weiteren Etappen. Der VOTUM-Verband will sich dafür einsetzen, dass die Beratung der Kunden nicht weiter erschwert wird.
Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird der Entwurf der Retail Investment Strategy der EU-Kommission im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert. Der VOTUM Verband legt in seinem Positionspapier dar, warum maßgebliche Regelungsansätze der Retail Investment Strategy das Ziel verfehlen.
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ legt ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für eine Reform der Altersvorsorge vor. AfW, VOTUM, GDV und BVK begrüßen diese Ergebnisse, jedoch nicht ohne Skepsis.
Für die deutschen Versicherungsmakler ist es deutlich zu früh, sich über die Abkehr der EU-Kommissarin McGuinness von einem generellen Provisionsverbot in der EU zu freuen. VOTUM erkennt in dem Entwurf „versteckte U-Boote“, die einer genauen Analyse bedürfen.
Anlässlich des Entwurfs der Retail Investment Strategy kritisiert der Verband: Es besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission mit dem Ziel des Verbraucherschutzes erneut lediglich den Bürokratiedschungel verdichtet und Kleinanleger dadurch sogar auf der Strecke bleiben.
Der 2. August sollte die nachhaltige Zeitenwende für die Versicherungs- und Finanzvermittlung einläuten. Den regulatorischen Startschuss setzte dafür die EU-Transparenzverordnung. Wo stehen wir jetzt in Bezug auf die Vermittlerschaft? Eine Positionsbestimmung von Norman Wirth.
Mit dem nun veröffentlichten Merkblatt-Entwurf beendet die BaFin die Debatte um einen Provisionsrichtwert. Jedoch läuft die Aufsicht Gefahr, sich zu einseitig auf die Kostenseite von Produkten zu fokussieren. Ein Kommentar von VOTUM-Vorstand Martin Klein.
Mit der Erweiterung des Gesellschafterkreises um AfW, VGA und den Votum Verband ist das DIVA jetzt nicht mehr das Institut des BDV, sondern das von gleich vier namhaften Vermittlerverbänden. Diese stärken sowohl die Finanzkraft als auch die Fachkompetenz der GmbH.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt.
Durch die erneute Verschiebung der RTS ist eine sinnvoll aufeinander aufbauende Gesetzgebung auf den Kopf gestellt worden. So tritt erst die Beratungspflicht zur Nachhaltigkeit in Kraft und Monate später erst die verbindlichen technischen Standards.