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Stuttgarter: Klausel zu Stornokosten rechtswidrig

Kündigten Kund*innen der Stuttgarter bisher ihre fondsgebundene Lebensversicherung, mussten sie eine Stornogebühr auf den Rückkaufswert zahlen. Nach erfolgreicher Abmahnung durch den VZHH darf der Versicherer die entsprechende Klausel künftig nicht mehr verwenden.