13.08.2020 Infothek 4 Wände Urteile Vorsteuerabzug für Renovierung eines Homeoffice Ein Arbeitnehmer, der eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber vermietet, kann grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen.