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Geplante Gesetzesnovelle schwächt Aktionäre

Nach Einführung der virtuellen Hauptversammlung droht nun ein weiterer Eingriff in die Aktionärsrechte. Die vorgesehene Einführung von Mehrstimmrechtsaktien schadet Anlegern, da solche Aktien die Kontroll- und Mitspracherechte der Eigentümer entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung verhindern.

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