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BGH stellt klar, wann der BU-Versicherungsfall eintritt

Der BGH hat mit dem Urteil vom 14.07.2021 entschieden, dass der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ablauf des sogenannten Sechsmonatszeitraums eintritt. Das gilt dann, wenn Versicherungsbedingungen nicht bestimmen, dass bei einer rückschauenden Betrachtung der Versicherungsfall ab dem 1. Tag des Sechsmonatszeitraums vorliegt.