Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte, dass AGB-Klauseln in Vertreterverträgen, die die Verjährung verkürzen, unwirksam sein können. Rechtsanwalt Jürgen Evers zu der Entscheidung.
Wenn Vertreter vom Unternehmer unberechtigt freigestellt werden, können sie fristlos kündigen, allerdings dürfen sie die Überlegungsfrist nicht überschreiten.