Der Datenschutz verbietet nicht grundsätzlich Entscheidungen, die automatisiert zustande kommen. Unternehmen müssen aber ihren Transparenzpflichten nachkommen, so dass die Betroffenen in der Lage sind, die KI-Entscheidungen nachzuvollziehen.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten ein Versicherungsmaklerunternehmen erfolgreich vor dem Landgericht Köln in Verbindung mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Im Mittelpunkt stand dabei der Sachverhalt der ausdrücklichen Einwilligung zur Kontaktaufnahme.