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Steuerliche Förderung der Absicherung der Arbeitskraft

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die steuerliche Förderung der privaten Altersversorgung und, falls im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgesichert, auch die der Arbeitskraftabsicherung eingeführt. Im Veranlagungszeitraum 2020 können 90 Prozent der Beiträge zu einer privaten Basisrentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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