Aussetzung der Fortzahlung anerkannter Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Urteil des OLG Hamm verdeutlicht, dass die Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und das Nachprüfungsrecht des Versicherers wesentliche Schwerpunkte des Prüfungsverfahrens bei Berufsunfähigkeit sind. Werden Fehler gemacht, ziehen sich diese durch das gesamte Leistungsprüfungsverfahren.