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BVK-Checkliste hilft bei Erfüllung der EU-TVO

Die neue EU-Verordnung 2021/1257 verlangt von Vermittlern genaues Nachfragen, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen vom Kunden gewünscht sind. Der BVK hat seine Checkliste entsprechend aktualisiert.