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BU-Leistungsanerkenntnis durch Ärzteversicherung

Der Leistungsantrag ist Dreh- und Angelpunkt im BU-Leistungsprüfungsverfahren und eines eventuell folgenden Versicherungsprozesses. Daher lohnt es sich, dazu Expertenrat einzuholen. Denn: Einmal der Versicherung überlassen, ist er nur ganz selten noch zu korrigieren.

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Zur Beweislast für eine unfallbedingte Erstverletzung

Der Invaliditätsschutz aus einer Unfallversicherung entsteht nur dann, wenn die Invalidität auch durch einen Unfall verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer muss im Zweifel beweisen, dass ein Unfall die Erstverletzung auslöste.