Aktuelles

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022

In der GKV bleiben Pflichtversicherungs- sowie Beitragsbemessungsgrenze unverändert. Während die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt, steigt sie in den neuen Bundesländer auf 3.150 Euro/Monat.