Aktuelles

BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

Weitere Nachrichten

§ 34 f-Vermittler: Endlich herrscht Klarheit!

VOTUM begrüßt es, dass das BMF den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Einen Start im Frühjahr 2023 erachtet der Verband weiterhin für alle Berater aufgrund der unvollständigen Datenlage als günstiger.

BVK-Checkliste hilft bei Erfüllung der EU-TVO

Die neue EU-Verordnung 2021/1257 verlangt von Vermittlern genaues Nachfragen, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen vom Kunden gewünscht sind. Der BVK hat seine Checkliste entsprechend aktualisiert.