20.02.2020 Urteile Meldefrist verstrichen – Kaskoversicherung muss nicht zahlen Wer einen Verkehrsunfall hat, sollte dies seiner Vollkaskoversicherung gleich anzeigen, denn wenn die Schadensanzeige erst erfolgt, nachdem die Meldefrist schon verstrichen ist, geht der Versicherungsnehmer unter Umständen leer aus.