Weniger als 20 Prozent der Mittelständler sichern ihr Privatvermögen durch die Zwischenschaltung einer GmbH. Kommt es zum Konkurs fordert der Insolvenzverwalter Schadenersatz ein. Und dafür haften Geschäftsführer mit ihrem gesamten Privatvermögen, zu dem auch die bAV zählen kann.