Wie Gruppenversicherungen gestaltet und gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden können, auch wenn die Vermittlerzulassung fehlt, erläutern RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu klären, ob ein Versicherungsmakler grundsätzlich zur Prüfung und gegebenenfalls auch Besichtigung des Objektes verpflichtet ist, für welches er Versicherungsschutz besorgen soll.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow tourt wieder durch Deutschland und informiert in den Workshops über relevante rechtliche Themen für Vermittlerunternehmen.