Service-Calls durch Versicherungsmakler: Pflicht oder Belästigung?
Sind Service-Calls durch Versicherungsmakler zulässig sind. Insbesondere dann, wenn der Versicherungsmakler seinen eigenen Kunden anrufen und weitere Angebote unterbreiten darf. Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt die Grenzen der Möglichkeiten eines Versicherungsmaklers auf, wie er seine Kunden im Rahmen seiner Pflichten als sogenannter „Sachwalter“ betreuen kann.