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BU-Urteil zur Zumutbarkeit einer Betriebs-Umorganisation

Das OLG Dresden urteilte darüber, ob eine Umorganisation eines größeren Friseurbetriebes, die bei einem mitarbeitenden Friseurmeister dazu führt, dass die zuvor in erheblichem Umfang ausgeübte handwerkliche Tätigkeit vollständig wegfällt, zumutbar ist.