14.05.2021 Assekuranz Recht Bayerische Lösung bei Betriebsschließungen von Gastwirten ist meist unanfechtbar Wenn ein Versicherer einen Vergleichsvorschlag unterbreitet – ohne eigene Beratung des Versicherungsnehmers und ohne „Einwirkung auf die tatsächliche Schadensbearbeitung“ –, so sind entsprechende (Vergleichs-)Verträge regelmäßig nicht anfechtbar.