Nimmt ein Versicherungsnehmer eine neue Erwerbstätigkeit auf, während er Leistungen aus seiner BU-Versicherung bezieht, gilt es zu prüfen, ob diese neue Tätigkeit mit der zuletzt vor der Berufsunfähigkeit ausgeübten vergleichbar ist.
Das OLG Celle befasste sich mit der Frage, ob ein Bundeswehroffizier seine Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verliert, nachdem die Versicherung diesen nach einem Nachprüfungsverfahren auf eine Tätigkeit als Prüfingenieur beim TÜV verwiesen hat.