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Versicherungsmakler bewertet eigene Versicherungsprodukte in seinem Vergleichsportal und handelt unlauter
Gemäß § 5a Abs. 2 UWG handelt man unlauter, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und das Vorenthalten geeignet ist, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die man sonst nicht getroffen hätte.
So sparen Verbraucher über 2.500 Euro jährlich
Die Inflation in Deutschland ist auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Verbraucher können dennoch mit wenigen Klicks ihr Konto spürbar entlasten, wenn sie die Bankverbindung, den Versicherer oder auch Mobilfunkanbieter wechseln. Deutlich bessere Leistungen und Konditionen gibt es meist noch on top.
VZBV gewinnt gegen Check 24
Der VZBV hatte geklagt, weil Check24 nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlen. Das LG Frankfurt verurteilte das Portal künftig über die Rolle als Versicherungsmakler zu informieren und die Basis des Vergleichs zu erklären. Bei einer Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.