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Beschlüsse nur innerhalb eines Monats anfechtbar

Beschlüsse nur innerhalb eines Monats anfechtbar

In Wohnanlagen müssen Heizkosten verbrauchsabhängig entsprechend der Heizkostenverordnung auf mehrere Wohnungen aufgeteilt werden. Genehmigen die Wohnungseigentümer eine jährliche Verbrauchsabrechnung, die der Verordnung widerspricht, kann diese Abrechnung rechtsverbindlich sein.