Die BaFin will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Betroffen sind langfristige Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 eingesetzt hatten.
Die BaFin rät Verbrauchern mit älteren Prämiensparverträge, diese sorgfältig zu überprüfen, denn sie könnten noch Zinsanpassungsklauseln enthalten, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten.