Die aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten unterscheiden sich nur sehr geringfügig von denen im Vorjahr. Die BaFin geht davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel PKV–2024 berücksichtigen, wenn sie ab dem 1. Januar 2024 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen.