12.06.2019 Infothek 4 Wände Urteile Entzug von Wohneigentum: Auch nicht störender Miteigentümer kann betroffen sein Wer den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stört, dem kann das Eigentum entzogen werden. Davon kann auch ein unschuldiger Miteigentümer betroffen sein.