Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland die sogenannte „Gutschein-Richtlinie“. Was Firmen zur Ausgabe von neuen Gutscheinen und Annahme von Altgutscheinen wissen sollten, erklärt Klaus Meyer-Gehlen, Steuerberater der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz.
Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler gilt: Eine Steuererklärung zu machen ist Pflicht. Für wen dies noch gilt, erklärt Diana Mittel von anwalt.de.