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Grob fahrlässiges Verhalten bei Parkflächennutzung

Besonders im Zusammenhang mit Kfz-Schäden, kann die Kaskoversicherung aufgrund des Verhaltens des Versicherten die Leistung kürzen. Das OLG Hamm urteilte, ob ein Leistungsausschluss möglich ist, wenn ein Versicherter mit einem Fahrzeug durch eine zu kleine Durchfahrt fährt.