Urteil vom 10.03.2016 – I ZR 147/14; OLG Hamm
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Weitreichende Versicherungsmaklerhaftung für Betreuungspflichtverletzung
Haftungsbegrenzung durch die bestehende Versicherungssumme des Versicherungsvertrages oder aus dem Maklervertrag? Das Besondere an der Entscheidung des LG Hamburg ist aber, dass der Maklerin eine Betreuungspflichtverletzung vorgeworfen wird, für die sie nach § 63 VVG haften soll. Rechtsanwalt Stephan Michaelis erläutert das Urteil.