Unterlassungserklärung
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Versicherungsmakler bewertet eigene Versicherungsprodukte in seinem Vergleichsportal und handelt unlauter
Gemäß § 5a Abs. 2 UWG handelt man unlauter, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und das Vorenthalten geeignet ist, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die man sonst nicht getroffen hätte.
Erlaubnispflicht zum Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen?
Es besteht keine Erlaubnispflicht zum Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen für eine Kapitalgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Vermittlung von Versicherungsverträgen über die Rückholung von kranken und verletzten Personen mit Fluggerät war, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.