Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in einer zweiten „Corona-Umfrage“ seine Mitglieder gefragt, wie sie ihre geschäftliche Zukunft bis Jahresende 2020 einschätzen.
Die Entscheidung über die geplante Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über unabhängige Finanzanlagenvermittler wurde erneut verschoben.
Kurz vor Weihnachten 2019 wurde der Referentenentwurf zu einem Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz veröffentlicht. Der AfW wird firstgerecht bis zum 15. Januar 2020 Stellung nehmen.