Eine der wesentlichen Änderungen des Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministeriums betrifft die Zuordnung der Aufsichtsbehörde. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater werden derzeit durch die zuständige IHK beaufsichtigt, künftig sollen sie der Aufsicht der BaFin unterliegen.