Der Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers zurück und entscheidet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem sogenannten „Wirecard-Bilanzskandal“ nicht haftet.
Die EU-Kommission hat die rechtliche Grundlage für die Europa-Rente („PEPP“) geschaffen. Ab März 2022 könnte sie in Deutschland verfügbar sein. Wer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, kann dann seinen Europa-Rente-Vertrag mitnehmen.