Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin erläutern, wann eine Erkrankung an Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Über die neue zentrale Plattform DGUV Vorsorge können Arbeitgebende ihre gesetzliche Verpflichtung zum Vorsorgeangebot auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen.