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BGH-Urteil zu Fehler in der Widerspruchsbelehrung

Der BGH hat über einen Fall entschieden, in dem Versicherungsnehmer unrichtig über die Form der Widerspruchserklärung informiert worden waren und erklärt, dass ihnen durch diesen geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden sei, ihr Widerspruchsrecht auszuüben.

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