Telefonwerbung
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Neue Dokumentationspflicht: Der bis zu 50.000,00 Euro OWiG-Irrsinn
Versicherungsmakler*innen sollten ab dem 01.10.2021 die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Telefonwerbung dokumentieren und das Abtretungsverbot gegenüber Verbrauchern in den Versicherungsmaklerverträgen ausschließen. Warum das so ist, erklärt Rechtsanwalt Stephan Michaelis in seinem Beitrag.