Die ESG-Abfragepflicht reiht sich in ein stetig wachsendes Pflichtenportfolio für Vermittler ein und es drängt sich die Frage auf, wie die Informations- und Beratungspflichten hinreichend erfüllt und dokumentiert werden können. RA Stephan Michaelis klärt auf.
Mit ihren Vorgaben will die BaFin regeln, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als explizit nachhaltig bezeichnen und vertreiben. Anleger sollen so vor „Greenwashing“ geschützt werden.