Auch wenn freie Handelsvertreter strafrechtlich belangt werden, kann Handelsvertretern die auftraggebende Gesellschaft in den allermeisten Fällen nicht den Handelsvertreterausgleich versagen.
Mittlerweile laufen in Deutschland zahlreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Subventionsbetrüger bei den Corona-Hilfen. Für freie Handelsvertreter im Finanz- und Versicherungssektor bestehen im Falle eines solchen Verfahrens ganz besondere Risiken.
Nach gesetzlicher Regelung werden Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies soll sich nun durch eine Anordnung der Bundesagentur für Arbeit vorübergehend geändert haben. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm dazu.