Die Gothaer Versicherungsbank VVaG reichte Klage gegen eine ausgeschiedene Versicherungsvertreterin vor dem Landgericht Stendal ein und verlangte eine vollständige Rückzahlung der aufgelaufenen negativen Saldos. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow erreichte eine Reduzierung der Provisionsrückforderung.